mobiler Reifenservice
Wir wechseln, montieren und wuchten Ihre Reifen / Räder z.B. bei Ihnen zu Hause oder an Ihrem Arbeitsplatz!
Räderwechsel an Ihrem Wunschort schon ab 45,50 €
Montage z.B. neuer Reifen inkl. Auswuchten ebenfalls bei Ihnen möglich
In unseren Haupteinsatzbereichen rund um das Siebengebirge Bad Honnef, Windhagen, Königswinter, Hennef, Asbach, Buchholz, Neustadt, Unkel und Linz
(einschließlich dazugehörige Ortsteile) kommen wir mit unserem Reifenmobil zu Ihnen. Nach Absprache können wir Ihnen unseren Service gerne auch über dieses Gebiet hinaus anbieten, so bedienen
wir derzeit auch Kunden in z.B. Eitorf, Siegburg, Bonn und Köln.
Unser Angebot richtet sich sowohl an Privat- als auch an Firmenkunden. Angefangen bei einem PKW bis hin zu ca. 15 Fahrzeugen pro Termin (ein Vor- oder Nachmittag) können in kürzester Zeit von uns umgerüstet werden. Dadurch profitieren Privatkunden, da sie sich z.B. mit Ihrem Nachbarn absprechen können, um einen Radwechseltermin gemeinsam zu vereinbaren. Bei Firmenkunden kann der Fuhrpark schnellstmöglich mit den entsprechenden Reifen ausgerüstet werden, ohne dass lange Ausfallzeiten der Fahrzeuge entstehen, bzw. alle Fahrer einen Termin bei einem Reifenhändler wahrnehmen müssen.
Für einen Radwechsel (4 Stk.) an einem (Standard-) PKW sollte man ca. 30 Minuten einplanen. Eine entsprechende Reifenmontage (4 Stk.) nimmt ca. 1 Stunde in Anspruch. Die hohe Anzahl der Radwechsel bei Firmenfahrzeugen kann durch organisiertes Arbeiten und bereitstehende Fahrzeuge und Räder erreicht werden. Auch die vorbereitenden Arbeiten erfolgen dabei nur einmalig - Werkzeuge wie Wagenheber, Schlagschrauber, Luftschlauch usw. bereitstellen.
Dieser Service - von dem Radwechsel bis hin zur Reifenmontage inkl. Auswuchten der Räder - kann von uns an (fast) jedem beliebigen Ort durchgeführt werden, da unser Montagebus entsprechend einer Werktstatt ausgerüstet ist. Auch die Stromversorgung (400V) wird durch ein Aggregat gewährleistet, welches uns ermöglicht absolut autark zu arbeiten. Bei Bedarf können unsere Montagemaschinen auch über Ihren 400V Anschluss (16 und 32A) betrieben werden. Dadurch ist ein geräuschärmeres Arbeiten möglich, da nur kurzfristig der Luftkompressor in Funktion ist. Entsprechende Kabel und Adapter sind in unserem Fahrzeug vorhanden.
Die Leistungen unseres mobilen Reifendienstes im Überblick:
- PKW-, SUV- und LLKW-
Reifen
- Sommer-, Winter-, Ganzjahres- (Allwetter),
Offroadreifen
- Anhänger-, Wohnwagen- und
Wohnmobilreifen
- Stahlfelgen,
Alufelgen
- Alles rund ums
RDKS
- Reifenwechsel und -montage an Ihrem
Wunschort
- Sachgerechte Reifeneinlagerung
und Reinigung
- Neue Reifen / Räder bzw. eingelagerte Räder bringen wir zum vereinbarten Termin mit zu Ihnen, diese
werden vor Ort montiert.
.
Das erspart Ihnen das lästige Ein- und Ausladen der Räder, sowie die Fahrt zu einem Reifenhändler - bei dem der Radwechsel meist mit Wartezeiten verbunden ist.
Und so einfach ist Ihr
nächster Reifen- / Räderwechsel:
1. Termin unter 0 22 24 / 90 10 678 anfordern.
2. Wir kommen zum vereinbarten Termin zu Ihnen, Sie können weiterhin Ihrer Tätigkeit nachgehen,
während wir bei Ihnen vor Ort Ihre Reifen wechseln oder montieren.
Hier eine dringende Bitte an Sie: Bitte teilen Sie uns bei der Terminanforderung / -vereinbarung die von Ihnen gewünschten Arbeiten mit, z.B. einen Komplettradwechsel (mit oder ohne Auswuchten) oder eine Reifenmontage und die Anzahl der Fahrzeuge.
Bitte haben Sie Verständis dafür, dass zusätzliche Arbeiten, die bei der Terminvereinbarung nicht abgesprochen waren, aus terminlichen Gründen in den meisten Fällen nicht durchgeführt werden können.
Weiterhin sind folgende Dinge zu beachten:
- Das Fahrzeug und die Räder müssen frei zugänglich sein.
- Der Schlüssel für evtl. vorhandene Felgenschlösser und evtl. benötigte andere Radschrauben /
Radmuttern müssen griffbereit sein.
- Es muss eine ausreichende Parkmöglichkeit (ca.8 Meter lang) unmittelbar neben Ihrem Fahrzeug für
unseren Montagebus vorhanden sein. Die Fläche, auf der die Arbeiten durchgeführt werden sollen, muss
befahrbar (befestigt) und besenrein sein.
- Das Kundenfahrzeug ist ordnungsgemäß abgestellt / geparkt.
- Völlig verschlammte Reifen / Räder können wir aus sicherheitstechnischen Gründen nicht montieren.
Sollten z.B. Ihre Räder nicht griffbereit sein, ohne diese vorher freizuräumen, können wir die gewünschten Arbeiten leider nicht durchführen. In diesem Fall berechnen wir min. die An- und Abfahrt ( min. 2 mal die Vor-Ort-Pauschale).
Wenn Sie Fragen zu diesem Service haben oder ein Angebot wünschen, rufen Sie uns an oder kommen zu einem persönlichen Gespräch einfach bei uns vorbei!
Bitte beachten Sie: Da wir ausschließlich einen mobilen Reifenservice betreiben und dieser sehr zeitintensiv ist und Termine frühzeitig geplant werden müssen, kann es zu Verzögerungen bei Montagen von Ihnen vorbeigebrachter Reifen / Räder kommen!!!
Weiterhin können wir unseren Kunden aus organisatorischen Gründen keinen Notdienst anbieten!
Sie benötigen neue Radzierblenden, Scheibenwischer, Frostschutz für die Scheibenwaschanlage oder oder oder ...? Teilen Sie uns bei der Terminvereinbarung Ihre Wünsche
mit, die gewünschten Artikel liefern wir beim Reifentermin gleich mit.
Neue Reifen, Felgen
Bei uns erhalten Sie neue Reifen, Stahl- und Alufelgen. (Tages-) Aktuelle Reifen- und Felgenpreise nennen wir Ihnen gerne im persönlichen bzw. telefonischen Gespräch. Bitte beachten Sie, dass bei unverbindlichen Angeboten die Preise (täglich) variieren können!
Bedeutung der Reifenbeschriftung / Wichtige Infos zur Reifenbestellung
Damit wir Ihnen die korrekten Reifen für Ihr Fahrzeug beschaffen können, benötigen wir zwingend die Daten zu den Punkten 1 bis 6 (Bild oben). In manchen Fällen, wie z.B. bei Kleintransportern, Vans, Wohnmobilen usw. können weitere relevante Daten auf den Reifen vorhanden sein
(z.B. 225/65 R16C112/110S).
Diese Daten entnehmen Sie bitte von den Rädern, welche später mit neuen Reifen versehen werden sollen. Beachten Sie, dass Sommer- und Winterräder unterschiedliche Dimensionen haben können! Ebenfalls ist es möglich, dass Vorder- und Hinterräder verschiedene Größen erfordern.
Zusätzlich sollten zur Sicherheit die Daten mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren (z.B. Fahrzeugschein) verglichen werden. Jedoch sind in den "neuen" Fahrzeugscheinen
meist nicht mehr alle Reifengrößen, die auf den Fahrzeugen zugelassen sind, notiert (Bild unten). Weitere Reifen- und Felgengrößen finden Sie in den CoC Papieren (auch EG bzw. EU
Übereinstimmungsbescheinigung genannt).
Weiterhin muss darauf geachtet werden, ob es sich um Run-Flat-Reifen handelt.
Dies kann durch verschiedene Prägungen auf dem Reifen vermerkt sein, wie z.B. RSC, Run on flat und weitere!
Ebenfalls ist zu beachten, ob Ihr Fahrzeug mit einem direkten Reifendruckkontrollsystem (Sensoren in den Rädern) ausgestattet ist. RDKS bzw. TPMS (direkt oder indirekt)
muss bei PKW ab Baujahr November 2014 verbaut sein.
Gerne klären wir dies in einem Gespräch!
In den Fahrzeugpapieren ist meist nur eine Reifengröße eingetragen. Oft dürfen aber auch weitere Größen gefahren werden!
Punkt 6: Eingetragene Reifengröße
Weitere wichtige Daten finden Sie unter folgenden Punkten:
Punkt 1: Tag der Erstzulassung
Punkt 2: Schlüsselnr. für Hersteller
Punkt 3: Schlüsselnr. für Fahrzeugtyp
Punkt 4: Fahrgestellnr.
Punkt 5: KW
Reifendruckkontrollsystem / Tire Pressure Monitoring Systems (RDKS oder TPMS):
Wir führen die Montage, den Service sowie den Austausch der RDK(S)-Sensoren an Ihrem Fahrzeug durch!
D.h. Erst-Montage, Erneuern, Überprüfen (z.B. Batteriestatus), (Um-) Programmierung bei z.B. einem Räderwechsel.
Preisliste (Auszug):
Serviceleistungen für PKW, Transporter (LLKW), SUV und PKW-Anhänger (bis max. 24")
Radwechsel / Rad *
ab 7,00 €
Radwechsel / Rad, inkl. Auswuchten (Stahlfelge) * ab 12,00 €
Radwechsel / Rad, inkl. Auswuchten (Alufelge) * ab 16,00 €
RDK-Sensor Service (Prüfen) / Sensor
ab 4,00 €
Montage & Ausw. / Rad, Stahl. (Ventil) ** ab
14,00 €
Montage & Ausw. / Rad, Alu (Ventil) **
ab 17,00 €
Montage am Fahrzeug (Aufpreis)
4,00 €
Programmierung RDKS / Sensor
ab 8,00 €
Reifenentsorgung / Reifen (PKW)
ab 4,00 €
Weitere Preise für z.B. Metallventile (verchr./Transp.) auf Anfrage
Sonderreifen (Traktoren, Baumaschinen, etc.) auf Anfrage
ab 18" gesonderte Preise (max. montierbarer Felgendurchmesser 21")
Komplettservice pro Saison
Radwechsel, Reinigung & Einlagerung (4 Räder) * ab 83,00 €
Reifeneinlagerung pro Saison
Reifen auf Felge (4 Stk.)
30,00 €
(Alu-) felgenreinigung (pro Stk.)
8,00 €
Kosten für Vor-Ort-Service / Anfahrtskosten
innerhalb 10 km Umgebung ab unserem Standort 17,50 €
Ab 10km - pro Mehrkilometer
1,75 €
(Arbeitslohn / Std. (Servicearbeiten etc.)
60,00 €)
Die Montage bei Ihnen vor Ort ist ausschließlich per Barzahlung möglich.
* inkl. Luftdruckkontrolle, ohne RDKS-Service
** inkl. Luftdruckkontrolle bei Montage am Fahrzeug, ohne RDKS-Service
Auszug aus der Preisliste. Alle Preise inkl. 19% Mwst., Stand 10/2024,
Änderungen vorbehalten, alle bisherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
Rechenbeispiel (PKW-Standard): Sie kaufen bei uns neue Sommerreifen, diese müssen auf Stahlfelgen montiert und ausgewuchtet, sowie an Ihrem Fahrzeug, auf dem Winterräder vorhanden sind, angebracht
werden. RDK-Sensoren müssen überprüft werden. Demontierte Altreifen werden entsorgt. Arbeiten erfolgen z. B. bei Ihnen zu Hause (innerhalb 10 km ab unserem Standort).
4 x Montage, inkl. Auswuchten je 14,00 Euro 56,- Euro
4 x Sensor Service je
4,00 Euro 16,- Euro
4 x
Radwechsel
je 7,00 Euro 28,- Euro
4 x Altreifenentsorgung je 4,00
Euro 16,- Euro
1 x Vor-Ort-Servicepauschale 17,50 Euro
Summe:
* 133,50 Euro *
(Beispiel zuzüglich der neuen Reifen)
Übrigens: Wir sind Montagepartner von Reifen Direkt***, Tirendo** und Reifen-vor-Ort!
TIPP: Lassen Sie sich von uns ein Angebot erstellen, bevor Sie dort Ihre Bestellung tätigen!!!
*** gesonderte (Montage-) preise. Weitere gesonderte (Montage) -preise bei sonstigen angelieferten Reifen!
Um Ihnen genaue Preisangaben machen zu können, benötigen wir einige Angaben (Reifengröße, Montage auf Stahl- oder Alufelge etc.). Sprechen Sie uns an!
***Hinweise***
Von uns vormontierte und durch den Kunden selbst ans Fahrzeug angebrachte Räder müssen mit dem entsprechenden Luftdruck befüllt werden! Die vormontierten Räder haben nach unserer Montage einen Standarddruck von ca. 3 bar.
Nach Radwechsel oder Montage der Reifen am Fahrzeug bitte Radschrauben / Radmuttern nach ca. 50 km nachziehen.
Auf das Herstellungsdatum (DOT) von uns verkaufter Reifen haben wir keinerlei Einfluss. Die Reifen dürfen bis zu drei Jahren alt sein und gelten somit als Neureifen.
Neuerungen:
M+S Kennzeichnung ab Oktober 2024 nicht mehr ausreichend
Seit Oktober müssen Allwetter- und Winterreifen über das Alpine-Symbol verfügen. Die bis 2017 verwendete M+S (Matsch und Schnee) Kennzeichnung ist als Kennung für Reifen, die bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben sind, nicht mehr zulässig. Erlaubt sind nur noch Reifen, die - ausschließlich oder zusätzlich zum "M+S"-Symbol - das Alpine-Symbol, einen stilisierten Berggipfel nebst Schneeflocke tragen. (Dies gilt übrigens auch für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen.)
Verstöße mit falscher Bereifung bei Matsch, Schnee oder Eis können mit einem Bußgeld ab 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.
Neues Reifenlabel ab Mai 2021
Die EU hat sich dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu veringern, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Die Reduzierung der CO2 Emissionen des Straßenverkehrs spielt bei der Erreichung dieser Ziele eine große Rolle.
Die Entscheidung für kraftstoffeffizientere Reifen kann zur Verringerung der Emissionen im Straßenverkehr beitragen. Damit Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen können, führt die EU am 01. Mai 2021 ein neues EU-Reifenlabel ein.
Das neue EU-Reifenlabel ermöglicht den europäischen Verbrauchern sich bewusst für kraftstoffeffizientere Reifen zu entscheiden. Dies kann sich sowohl für den Endnutzer, als auch für gewerbliche Endverbraucher deutlich kostenwirksam und emissionssenkend auswirken. Verbesserte Nasshaftung bedeutet mehr Verkehrssicherheit, während Informationen zum Vorbeifahrgeräusch dazu beitragen können, die verkehrsbedingte Lärmbelästigung zu verringern.
> Die neue Verordnung gilt zukünftig auch für Bus- und LKW-Reifen (Reifenklassen C1, C2, C3)
> Zusätzliche Informationen auf dem Reifenlabel
(Reifentypkennung = Art.-Nr.)
> Neuskalierung für die unteren Labelklassen:
D ist das neue E,
Klasse D ist nicht mehr leer (betrifft nur C1 und C2 Reifen),
F und G fusionieren zu E
> Neue Geräuschklassen-Darstellung
ABC-Klassifizierung anstatt Schallwellen
> Neue Piktogramme
Schnee (3PMSF) und Eis Logo, Eis Logo nur für C1 Reifen (PKW)
> QR-Code für jede Reifentypkennung mit Link zur EU-Produktdatenbank (EPREL)
Neue gesetzliche Regelung für Winterreifenkennzeichnung
Ab dem 1. Januar 2018 (ab DOT-Nummer 0118) müssen alle neu produzierten Winterreifen mit dem Schneeflockensymbol auf der Flanke gekennzeichnet sein, um als Winterreifen zu gelten. Alle anderen Reifen, die ohne Schneeflocke produziert werden, gelten nicht mehr als Winterreifen. Auch wenn der Reifen mit einem M+S Symbol gekennzeichnet ist.
All Season Reifen gelten auch nur als Winterreifen, wenn sie ebenfalls über das Schneeflockensymbol verfügen.
Der Übergang zur neuen Regelung kommt nicht abrupt, es gelten Übergangsfristen. Winterreifen, die noch vor dem 31.12.2017 produziert werden (DOT nicht jünger als 5217), dürfen weiterhin bis zum 30. September 2024 als Winterreifen gelten.
Reifendruck-Kontroll-Systeme (RDKS)
Eine kontinuierliche Überwachung der Reifen bringt mehr Sicherheit und spart Kraftstoff.
Reifendruck-Kontroll-Systeme (RDKS), auch Tire Pressure Monitoring Systems (TPMS) genannt, sind für alle Fahrzeuge der Klassen M1 und M1G verbindlich als Erstausrüstung vorgeschrieben, wenn die
Typgenehmigung nach dem 31.10.2012 erteilt wurde. Gleiches gilt für Fahrzeuge dieser Klassen, die am 01.11.2014 oder später erstmals zugelassen wurden oder werden.
Zu den Fahrzeugklassen M1 und M1G zählen PKW und entsprechende Geländefahrzeuge. Auch für neue Wohnmobile dieser Klassifizierung mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 2,5t sind RDKS
vorgeschrieben. Eine Nachrüstung älterer Fahrzeuge ist nicht erforderlich.
Bisher waren diese Überwachungssysteme kein Bestandteil der Typzulassung und konnten deswegen im Zweifelsfall - z.B. bei der Verwendung eines zweiten Rädersatzes im Winter - außer Betrieb genommen
werden. Dies ist nun nicht mehr erlaubt und auch nicht sinnvoll, da anderenfalls regelmäßig bei jedem Fahrzeugstart eine Fehlermeldung im Fahrdisplay erscheint, die nicht abgeschaltet werden kann.
Eine Deaktivierung des RDKS lässt zwar nicht die ABE erlöschen, wird aber im Rahmen einer HU nach § 29 der StVZO als "geringer Mangel" eingestuft, der umgehend zu beseitigen ist.
Quelle: ADAC, Stand: November 2014
Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest.
Ziel ist es mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr durch die Förderung von kraftstoffsparenden, sicheren und leisen Reifen. Dem Verbraucher ermöglicht die
Kennzeichnung, sich bereits vor dem Reifenkauf auf einer breiteren Grundlage zu informieren und diese Kriterien neben denen anderer Reifentests in seine Kaufentscheidung einzubeziehen.
Die neue EU-Verordnung für Reifen gilt auch für Winterreifen. Die getesteten Kriterien sind für Winterreifen ebenfalls Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand), Nasshaftung und externes Rollgeräusch. Ein
zusätzliches Kriterium speziell für Winterreifen, z.B. Schneegriff oder Bremsen auf Eis, ist nicht berücksichtigt. Zur Zeit findet innerhalb der zuständigen EU-Gremien eine Diskussion über eine
besondere Kennzeichnung von Winterreifen statt.
Der Verbraucher muss sich bewusst sein, dass der tatsächliche Kraftstoffverbrauch und die Sicherheit im Straßenverkehr stark von seinem Fahrverhalten abhängen. Eine ökologische Fahrweise kann den
Kraftstoffverbrauch deutlich senken. Der vorgeschriebene Reifendruck ist einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen, um optimale Kraftstoffeffizienz und Nasshaftung zu erreichen. Auch ist immer
genaustens auf einen ausreichenden Bremsweg zu achten.
Quelle: dasreifenlabel.de
Weitere Informationen über die neuen Kennzeichnungsvorschriften für Reifen erhalten Sie auf der Seite
www.etrma.org oder www.dasreifenlabel.de
Winterreifenpflicht
Nach mehreren einschlägigen Gerichtsurteilen und Anpassungen der Straßenverkehrsordnung ist die Winterreifenpflicht in Deutschland im Dezember 2010 konkretisiert worden.
Gesetzliche Regelungen:
Die Änderung des § 2 Abs. 3a StVO vom 04.12.2010 verbietet dem Führer eines Kraftfahrzeuges auf Straßen mit Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte die Verwendung von Reifen, die
nicht die Eigenschaften eines M+S-Reifens gemäß Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG besitzen. Ausgenommen sind Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft; bei LKW über 3,5 t und Bussen genügt die
Anbringung der M+S-Reifen auf der Antriebsachse.
Allerdings beschreibt auch die Richtlinie 92/23/EWG die Eigenschaften von M+S-Reifen ("auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften als normale Reifen") nicht
hinreichend konkret; als Übergangsregelung ist dies aber akzeptabel. Aufbauend auf der EU-Verordnung Nr 661/2009 will die EU-Kommission zum 01.11.2012 Durchführungsbestimmungen erlassen, welche die
Anforderungen an Winterreifen klarer definieren. Die entsprechenden Reifen sollen mit einem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet werden.
Gleichzeitig bleibt die RL 92/23/EWG bis 01.11.2017 gültig. Deshalb besteht auch für alle "nur" mit M+S-Zeichen versehenen Winterreifen Bestandsschutz.
Ahndung:
Die Winterreifenpflicht gilt nur, wenn ein Fahrzeug bei o.g. winterlichen Straßenverhältnissen gefahren wird. Parkende Fahrzeuge sind nicht betroffen. Zuwiderhandlungen werden mit mindestens € 40
Bußgeld und einem Punkt im Verkehrszentralregister geahndet, bei Behinderung, Gefährdung oder Unfall auch höhere Bußgelder. Zudem kann der volle Versicherungsschutz der Kaskoversicherung wegen grober
Fahrlässigkeit gefährdet sein.
Quelle: ADAC, Stand: Dezember 2011
Weitere Infos unter: www.adac.de