mobiler Reifenservice
***Zu den Hauptumrüstzeiten (Frühjahr und Herbst) bitten wir unsere eingeschränkte Erreichbarkeit zu entschuldigen.
Am Besten erreichen Sie uns zu den Ladenöffnungszeiten telefonisch unter
0 22 24 / 90 10 678.
Weiterhin können Sie uns eine E-Mail oder eine WhatsApp Nachricht zukommen lassen. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls während der Öffnungszeiten und kann etwas verzögert erfolgen!!!***
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Wir wechseln, montieren und wuchten Ihre Reifen / Räder z.B. bei
Ihnen zu Hause oder an Ihrem Arbeitsplatz!
Räderwechsel schon ab 24,- €,
...bei Ihnen zu Hause schon ab 38,50 € !
(4 Stk., ohne RDKS-Service)
(Erklärung Räder- oder (umgangssprachlich) Reifenwechsel: Komplettrad vom Fahrzeug demontieren, Komplettrad am Fahrzeug montieren)
Bei uns erhalten Sie neue Reifen, Stahl- und Alufelgen. Diese bringen wir zu dem vereinbarten Termin mit. Auch die bei uns eingelagerten Räder tauschen
wir einfach und schnell direkt vor Ort. Ebenfalls führen wir den Räderwechsel, der bei Ihnen aufbewahrten Räder durch.
Aktuelle Reifen- und Felgenpreise:
(Tages-) Aktuelle Reifenpreise nennen wir Ihnen gerne im persönlichen bzw. telefonischen Gespräch. Bitte beachten Sie, dass bei unverbindlichen Preisnachfragen die Preise (täglich) variieren können!
E-Mail- und sonstige Anfragen können in den Umrüstzeiten meist nur verzögert beantwortet werden!
Bedeutung der Reifenbeschriftung
Damit wir Ihnen die korrekten Reifen für Ihr Fahrzeug beschaffen können, benötigen wir zwingend die Daten zu den Punkten 1 bis 6 (Bild oben). In manchen Fällen, wie z.B. bei Kleintransportern, Vans, Wohnmobilen usw. können weitere relevante Daten auf den Reifen vorhanden sein
(z.B. 225/65 R16C112/110S).
Weiterhin muss darauf geachtet werden, ob es sich um Run-Flat-Reifen handelt. Dies kann durch verschiedene Prägungen auf dem Reifen vermerkt sein, wie z.B. RSC,
Run on flat und weitere!
Zusätzlich sollten zur Sicherheit die Daten mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren (z.B. Fahrzeugschein) verglichen werden. Jedoch sind in den "neuen" Fahrzeugscheinen meist nicht mehr alle
Reifengrößen, die auf den Fahrzeugen zugelassen sind, notiert (Bild unten). Weitere Reifen- und Felgengrößen finden Sie in den CoC Papieren (auch EG bzw. EU Übereinstimmungsbescheinigung
genannt).
Ebenfalls ist zu beachten, ob Ihr Fahrzeug mit einem direkten Reifendruckkontrollsystem (Sensoren in den Rädern) ausgestattet ist. RDKS bzw. TPMS (direkt oder indirekt) muss bei PKW ab Baujahr
November 2014 verbaut sein.
Gerne klären wir dies in einem Gespräch!
In den Fahrzeugpapieren ist meist nur eine Reifengröße eingetragen. Oft dürfen aber auch weitere Größen gefahren werden!
Punkt 6: Eingetragene Reifengröße
Weitere wichtige Daten finden Sie unter folgenden Punkten:
Punkt 1: Tag der Erstzulassung
Punkt 2: Schlüsselnr. für Hersteller
Punkt 3: Schlüsselnr. für Fahrzeugtyp
Punkt 4: Fahrgestellnr.
Punkt 5: KW
Reifendruckkontrollsystem / Tire Pressure Monitoring Systems (RDKS oder TPMS):
Wir führen die Montage, den Service sowie den Austausch der RDK(S)-Sensoren an Ihrem Fahrzeug durch!
D.h. Erst-Montage, Erneuern, Überprüfen (z.B. Batteriestatus), (Um-) Programmierung bei z.B. einem Räderwechsel.
Unser MOBILER Service:
In unseren Haupteinsatzbereichen rund um das Siebengebirge Bad Honnef, Windhagen, Königswinter, Hennef, Asbach, Buchholz und Linz (einschließlich dazugehörige Ortsteile) kommen wir mit
unserem Reifenmobil zu Ihnen. Nach Absprache können wir Ihnen unseren Service gerne auch über dieses Gebiet hinaus anbieten. Unser Angebot richtet sich sowohl an Privat- als auch an
Firmenkunden!
Unsere "Reifen" - Leistungen an Ihrem Wunschort:
Kompletträder wechseln (z.B. Sommer- / Winterräder)
Reifen montieren / auswuchten
RDKS programmieren
Bei uns eingelagerte Reifen / Räder sowie neue Reifen bringen wir zum Termin mit.
Sie benötigen neue Radkappen, Scheibenwischer, Frostschutz für die Scheibenwaschanlage oder oder oder ...? Teilen Sie uns bei der Terminvereinbarung Ihre Wünsche mit, die gewünschten Artikel liefern
wir beim Reifentermin gleich mit.
Und so einfach kann Ihr nächster Reifen- / Räderwechsel sein:
1. Termin unter 0 22 24 / 90 10 678 anfordern.
Hier eine dringende Bitte an Sie: Bitte teilen Sie uns bei der Terminanforderung /
-vereinbarung die von Ihnen gewünschten Arbeiten mit, z.B. einen Komplettradwechsel
(mit oder ohne Auswuchten) oder eine Reifenmontage und die Anzahl der Fahrzeuge.
Zusätzliche Arbeiten, die bei der Terminvereinbarung nicht abgesprochen waren, können
aus terminlichen Gründen nicht durchgeführt werden.
Weiterhin sind folgende Dinge zwingend zu beachten:
- Das Fahrzeug und die Räder müssen frei zugänglich sein.
- Der Schlüssel für evtl. vorhandene Felgenschlösser und evtl. benötigte andere
Radschrauben / Radmuttern müssen griffbereit sein.
- Es muss eine ausreichende Parkmöglichkeit (8 Meter) unmittelbar neben Ihrem
Fahrzeug für unseren Montagebus vorhanden sein.
Die Fläche, auf der die Arbeiten an Ihrem Fahrzeug durchgeführt werden sollen,
muss befahrbar (befestigt) und besenrein sein. Auf einer (nassen) Wiese kann
weder unser Montagebus (ca. 3,5 to) abgestellt, noch Ihr Fahrzeug zur
Reifenmontage angehoben werden.
- Das Kundenfahrzeug ist ordnungsgemäß abgestellt / geparkt (z.B. Handbremse
angezogen usw.).
- Völlig verschlammte Reifen / Räder montieren wir generell nicht, da dies unsere
Arbeiten sicherheitsrelevant beeinträchtigen kann (z.B. Schmutz zwischen Felge
und neuem Ventil oder Reifen usw.).
- Benutzte Hygieneartikel (z.B. Mund-Nasenschutzmaske) sind aus dem
Fahrgastraum zu entfernen.
Sollten z.B. Ihre Räder nicht griffbereit sein, ohne diese vorher freizuräumen,
werden wir den Radwechsel nicht durchführen. Allerdings berechnen wir in
diesem Fall die An- UND Abfahrt (min. 2x Vor-Ort-Pauschale)!
Sehr wichtig ist auch die Angabe, ob Ihr Fahrzeug mit einem direkten RDKS
ausgestattet ist.
Damit helfen Sie uns, unsere Arbeiten termingerecht zu erledigen! Vielen Dank!
2. Sie können weiterhin Ihrer Tätigkeit nachgehen, während wir bei Ihnen vor Ort
Ihre Reifen wechseln oder montieren.
Wenn Sie Fragen zu diesem Service haben oder ein Angebot wünschen, rufen Sie uns an oder kommen zu einem persönlichen Gespräch einfach bei uns vorbei!
Bitte beachten Sie: Da wir ausschließlich einen mobilen Reifenservice betreiben und dieser sehr zeitintensiv ist und Termine frühzeitig geplant werden müssen, kann es zu Verzögerungen bei Montagen von Ihnen vorbeigebrachter Reifen / Räder kommen!!!
Weiterhin können wir unseren Kunden aus organisatorischen Gründen keinen Notdienst anbieten!
Die Leistungen unseres mobilen Reifendienstes im Überblick:
- PKW-, SUV- und LLKW- Reifen
- Sommer-, Winter-, Ganzjahres- (Allwetter), Offroadreifen
- Anhänger-, Wohnwagen- und Wohnmobilreifen
- Stahlfelgen, Alufelgen
- Alles rund ums RDKS
- Reifenwechsel und -montage an Ihrem Wunschort
- Sachgerechte Reifeneinlagerung und Reinigung
Preisliste (Auszug):
Serviceleistungen für PKW, Transporter (LLKW), SUV und PKW-Anhänger (bis max. 24")
Radwechsel / Rad *
ab 6,00 €
Radwechsel / Rad, inkl. Auswuchten (Stahlfelge) * ab 10,00 €
Radwechsel / Rad, inkl. Auswuchten (Alufelge) * ab 13,00 €
RDK-Sensor Service (Prüfen) / Sensor
ab 3,50 €
Montage & Ausw. / Rad, Stahl. (Ventil) ** ab
11,50 €
Montage & Ausw. / Rad, Alu (Ventil) **
ab 14,00 €
Montage am Fahrzeug (Aufpreis)
3,50 €
Programmierung RDKS / Sensor
ab 7,00 €
Reifenentsorgung / Reifen (PKW)
ab 3,50 €
Weitere Preise für z.B. Metallventile (verchr./Transp.) auf Anfrage
Sonderreifen (Traktoren, Baumaschinen, etc.) auf Anfrage
ab 18" gesonderte Preise (max. montierbarer Felgendurchmesser 21")
Komplettservice pro Saison
Radwechsel, Reinigung & Einlagerung (4 Räder) * ab 69,00 €
Reifeneinlagerung pro Saison
Reifen auf Felge (4 Stk.)
25,00 €
(Alu-) felgenreinigung (pro Stk.)
7,00 €
Kosten für Vor-Ort-Service / Anfahrtskosten
Im Raum Bad Honnef und 10 km Umgebung (ab unserem Standort) 14,50 €
Ab 10km - pro Mehrkilometer
1,45 €
(Arbeitslohn / Std. (Servicearbeiten etc.)
50,00 €)
Die Montage bei Ihnen vor Ort ist ausschließlich per Barzahlung möglich.
* inkl. Luftdruckkontrolle, ohne RDKS-Service
** inkl. Luftdruckkontrolle bei Montage am Fahrzeug, ohne RDKS-Service
Auszug aus der Preisliste. Alle Preise inkl. 19% Mwst., Stand 03/2022,
Änderungen vorbehalten, alle bisherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
Rechenbeispiel (PKW-Standard): Sie kaufen bei uns neue Sommerreifen, diese müssen auf Stahlfelgen montiert und ausgewuchtet, sowie an Ihrem Fahrzeug, auf dem Winterräder
vorhanden sind, angebracht werden. RDK-Sensoren müssen überprüft werden. Demontierte Altreifen werden entsorgt. Arbeiten erfolgen z. B. bei Ihnen zu Hause
(innerhalb 10 km ab unserem Standort).
4 x Montage, inkl. Auswuchten je 11,50 Euro 46,- Euro
4 x Sensor Service je
3,50 Euro 14,- Euro
4 x
Radwechsel
je 6,00 Euro 24,- Euro
4 x Altreifenentsorgung je 3,50
Euro 14,- Euro
1 x Vor-Ort-Servicepauschale 14,50 Euro
Summe:
* 112,50 Euro *
(Beispiel zuzüglich der neuen Reifen)
Übrigens: Wir sind Montagepartner von Reifen Direkt***, Tirendo** und Reifen-vor-Ort!
TIPP: Lassen Sie sich von uns ein Angebot erstellen, bevor Sie dort Ihre Bestellung tätigen!!!
*** gesonderte (Montage-) preise
Weitere gesonderte (Montage) -preise bei sonstigen angelieferten Reifen!
Um Ihnen genaue Preisangaben machen zu können, benötigen wir einige Angaben (Reifengröße, Montage auf Stahl- oder Alufelge etc.). Sprechen Sie uns an!
***Hinweise***
Von uns vormontierte und durch den Kunden selbst ans Fahrzeug angebrachte Räder müssen mit dem entsprechenden Luftdruck befüllt werden! Die vormontierten Räder haben nach unserer Montage einen Standarddruck von ca. 3 bar.
Nach Radwechsel oder Montage der Reifen am Fahrzeug bitte Radschrauben / Radmuttern nach ca. 50 km nachziehen.
Auf das Herstellungsdatum (DOT) von uns verkaufter Reifen haben wir keinerlei Einfluss. Die Reifen dürfen bis zu drei Jahren alt sein und gelten somit als Neureifen.
Neuerungen:
Neues Reifenlabel ab Mai 2021
Die EU hat sich dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu veringern, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Die Reduzierung der CO2 Emissionen des Straßenverkehrs spielt bei der Erreichung dieser Ziele eine große Rolle.
Die Entscheidung für kraftstoffeffizientere Reifen kann zur Verringerung der Emissionen im Straßenverkehr beitragen. Damit Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen können, führt die EU am 01. Mai 2021 ein neues EU-Reifenlabel ein.
Das neue EU-Reifenlabel ermöglicht den europäischen Verbrauchern sich bewusst für kraftstoffeffizientere Reifen zu entscheiden. Dies kann sich sowohl für den Endnutzer, als auch für gewerbliche Endverbraucher deutlich kostenwirksam und emissionssenkend auswirken. Verbesserte Nasshaftung bedeutet mehr Verkehrssicherheit, während Informationen zum Vorbeifahrgeräusch dazu beitragen können, die verkehrsbedingte Lärmbelästigung zu verringern.
> Die neue Verordnung gilt zukünftig auch für Bus- und LKW-Reifen (Reifenklassen C1, C2, C3)
> Zusätzliche Informationen auf dem Reifenlabel
(Reifentypkennung = Art.-Nr.)
> Neuskalierung für die unteren Labelklassen:
D ist das neue E,
Klasse D ist nicht mehr leer (betrifft nur C1 und C2 Reifen),
F und G fusionieren zu E
> Neue Geräuschklassen-Darstellung
ABC-Klassifizierung anstatt Schallwellen
> Neue Piktogramme
Schnee (3PMSF) und Eis Logo, Eis Logo nur für C1 Reifen (PKW)
> QR-Code für jede Reifentypkennung mit Link zur EU-Produktdatenbank (EPREL)
Neue gesetzliche Regelung für Winterreifenkennzeichnung
Ab dem 1. Januar 2018 (ab DOT-Nummer 0118) müssen alle neu produzierten Winterreifen mit dem Schneeflockensymbol auf der Flanke gekennzeichnet sein, um als Winterreifen zu gelten. Alle anderen Reifen, die ohne Schneeflocke produziert werden, gelten nicht mehr als Winterreifen. Auch wenn der Reifen mit einem M+S Symbol gekennzeichnet ist.
All Season Reifen gelten auch nur als Winterreifen, wenn sie ebenfalls über das Schneeflockensymbol verfügen.
Der Übergang zur neuen Regelung kommt nicht abrupt, es gelten Übergangsfristen. Winterreifen, die noch vor dem 31.12.2017 produziert werden (DOT nicht jünger als 5217), dürfen weiterhin bis zum 30. September 2024 als Winterreifen gelten.
Reifendruck-Kontroll-Systeme (RDKS)
Eine kontinuierliche Überwachung der Reifen bringt mehr Sicherheit und spart Kraftstoff.
Reifendruck-Kontroll-Systeme (RDKS), auch Tire Pressure Monitoring Systems (TPMS) genannt, sind für alle Fahrzeuge der Klassen M1 und M1G verbindlich als Erstausrüstung vorgeschrieben, wenn die
Typgenehmigung nach dem 31.10.2012 erteilt wurde. Gleiches gilt für Fahrzeuge dieser Klassen, die am 01.11.2014 oder später erstmals zugelassen wurden oder werden.
Zu den Fahrzeugklassen M1 und M1G zählen PKW und entsprechende Geländefahrzeuge. Auch für neue Wohnmobile dieser Klassifizierung mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 2,5t sind RDKS
vorgeschrieben. Eine Nachrüstung älterer Fahrzeuge ist nicht erforderlich.
Bisher waren diese Überwachungssysteme kein Bestandteil der Typzulassung und konnten deswegen im Zweifelsfall - z.B. bei der Verwendung eines zweiten Rädersatzes im Winter - außer Betrieb genommen
werden. Dies ist nun nicht mehr erlaubt und auch nicht sinnvoll, da anderenfalls regelmäßig bei jedem Fahrzeugstart eine Fehlermeldung im Fahrdisplay erscheint, die nicht abgeschaltet werden kann.
Eine Deaktivierung des RDKS lässt zwar nicht die ABE erlöschen, wird aber im Rahmen einer HU nach § 29 der StVZO als "geringer Mangel" eingestuft, der umgehend zu beseitigen ist.
Quelle: ADAC, Stand: November 2014
Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest.
Ziel ist es mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr durch die Förderung von kraftstoffsparenden, sicheren und leisen Reifen. Dem Verbraucher ermöglicht die
Kennzeichnung, sich bereits vor dem Reifenkauf auf einer breiteren Grundlage zu informieren und diese Kriterien neben denen anderer Reifentests in seine Kaufentscheidung einzubeziehen.
Die neue EU-Verordnung für Reifen gilt auch für Winterreifen. Die getesteten Kriterien sind für Winterreifen ebenfalls Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand), Nasshaftung und externes Rollgeräusch. Ein
zusätzliches Kriterium speziell für Winterreifen, z.B. Schneegriff oder Bremsen auf Eis, ist nicht berücksichtigt. Zur Zeit findet innerhalb der zuständigen EU-Gremien eine Diskussion über eine
besondere Kennzeichnung von Winterreifen statt.
Der Verbraucher muss sich bewusst sein, dass der tatsächliche Kraftstoffverbrauch und die Sicherheit im Straßenverkehr stark von seinem Fahrverhalten abhängen. Eine ökologische Fahrweise kann den
Kraftstoffverbrauch deutlich senken. Der vorgeschriebene Reifendruck ist einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen, um optimale Kraftstoffeffizienz und Nasshaftung zu erreichen. Auch ist immer
genaustens auf einen ausreichenden Bremsweg zu achten.
Quelle: dasreifenlabel.de
Weitere Informationen über die neuen Kennzeichnungsvorschriften für Reifen erhalten Sie auf der Seite
www.etrma.org oder www.dasreifenlabel.de
Winterreifenpflicht
Nach mehreren einschlägigen Gerichtsurteilen und Anpassungen der Straßenverkehrsordnung ist die Winterreifenpflicht in Deutschland im Dezember 2010 konkretisiert worden.
Gesetzliche Regelungen:
Die Änderung des § 2 Abs. 3a StVO vom 04.12.2010 verbietet dem Führer eines Kraftfahrzeuges auf Straßen mit Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte die Verwendung von Reifen, die
nicht die Eigenschaften eines M+S-Reifens gemäß Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG besitzen. Ausgenommen sind Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft; bei LKW über 3,5 t und Bussen genügt die
Anbringung der M+S-Reifen auf der Antriebsachse.
Allerdings beschreibt auch die Richtlinie 92/23/EWG die Eigenschaften von M+S-Reifen ("auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften als normale Reifen") nicht
hinreichend konkret; als Übergangsregelung ist dies aber akzeptabel. Aufbauend auf der EU-Verordnung Nr 661/2009 will die EU-Kommission zum 01.11.2012 Durchführungsbestimmungen erlassen, welche die
Anforderungen an Winterreifen klarer definieren. Die entsprechenden Reifen sollen mit einem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet werden.
Gleichzeitig bleibt die RL 92/23/EWG bis 01.11.2017 gültig. Deshalb besteht auch für alle "nur" mit M+S-Zeichen versehenen Winterreifen Bestandsschutz.
Ahndung:
Die Winterreifenpflicht gilt nur, wenn ein Fahrzeug bei o.g. winterlichen Straßenverhältnissen gefahren wird. Parkende Fahrzeuge sind nicht betroffen. Zuwiderhandlungen werden mit mindestens € 40
Bußgeld und einem Punkt im Verkehrszentralregister geahndet, bei Behinderung, Gefährdung oder Unfall auch höhere Bußgelder. Zudem kann der volle Versicherungsschutz der Kaskoversicherung wegen grober
Fahrlässigkeit gefährdet sein.
Quelle: ADAC, Stand: Dezember 2011
Weitere Infos unter: www.adac.de